Grenzsteine
Die Nummerierung der Staatsgrenzzeichen rührt aus den Jahren 1920 bis 1923.
Die österreichisch - tschechische Staatsgrenze ist in 11 Grenzabschnitte
unterteilt, welche mit Grenzsäulen gekennzeichnet und mit den römischen Zahlen
von I bis XI versehen sind. Innerhalb dieser Grenzsäulen gibt es aufsteigend
nummerierte Hauptsteine, die
mit der römischen Zahl des Grenzabschnitts und einer ganzstelligen Nummer
versehen sind (z.B. X | 41). Zwischen den Hauptsteinen gibt es Nebensteine und,
je nach Bedarf,
dazwischen wiederum Läufersteine. Nebensteine tragen die Nummern 1, 2, 3
usw. (aufsteigend nummeriert, z.B. X. 41 4 ... X. 41 4a ... X. 41 5),
Läufersteine die Zahlen 0|1, 0|2 usw. (z.B. folgen nach dem Nebenstein X. 41 2
die Läufersteine X. 41 0|1 und X. 41 0|2, danach der Nebenstein X. 41 3).
Hauptsteine
Die Abstände zwischen den Hauptsteinen beruhen auf den Instruktionen von 1920
für die Durchführung der Vermessungsarbeiten der Grenzfestlegung 1920 – 1923.
Danach wurden die Hauptsteine entsprechend folgenden Kriterien gesetzt:
- bei hauptsächlichen Änderungen der Grenzzugsrichtung
- bei Kreuzungspunkten des Grenzzuges mit „Hauptkommunikationen", das sind Wege,
Straßen, Flüsse,...
- bei Anstoßpunkten von Gemeindegrenzen mit der Staatsgrenze
- auf besonders hervorragenden Terrainpunkten, die weithin sichtbar sind, bei
Kuppen möglichst auf dem höchsten Punkt
dabei sollte die Entfernung zweier aufeinander folgender Hauptsteine 750 m nicht
überschreiten.
Um den Grenzverlauf besser zu erkennen bzw. die landwirtschaftlichen Flächen
besser zu nutzen ist im Bereich X 42 bis XI auch eine Verlegung der Staatsgrenze
auf die Dammkrone geplant. Da dieser für 2008 vorgesehene Grenzänderungsvertrag
noch nicht unterzeichnet ist, verzögert sich das Inkrafttreten dieser
Grenzänderung. Vorbereitend wurden bereits die Grenzsteine des zukünftigen
Grenzverlaufs gesetzt, allerdings noch nicht mit schwarzer Farbe beschriftet. Zwei der weiß gestrichenen Steine ohne Beschriftung entlang des Thayadammes (Bernhardsthal,
Erlwiesen) sind
bereits Staatsgrenzzeichen die im Zuge der für 2011 geplanten Grenzbegehung und
Neunummerierung
mit einer Nummer versehen und dann gültig sein werden.
Eine Grenzbegehung und Neunummerierung fand zwar
2011 statt (siehe Kapitel unterhalb), doch zur Begradigung der
Zickzack östlich und westlich vom Hochwasserschutzdamm gesetzten Grenzsteine
(östlich der Erlwiesen) kam es erst im Jahre 2014. Nicht wie ursprünglich auf
der Dammkrone geplant - vermutlich um den Schutzdamm nicht zu beschädigen - verläuft
seither die
Staatsgrenze von Grenz-Hauptstein X42 bis Grenz-Nebenstein X43-4 parallel und ca. 10 m
westlich vom Damm.
Die „Ständige Österreichisch-Tschechische Grenzkommission” hat im Rahmen ihrer 16.
Tagung im Jahre 2008 beschlossen, die Nummerierung der Grenzzeichen der
österreichisch-tschechischen Staatsgrenze zu ändern. Die Nummer der
Hauptgrenzzeichen bleibt unverändert. Die Nummern der Zwischen- und Ergänzungsgrenzzeichen (Läufersteine) zwischen 2 aufeinander folgenden Hauptgrenzzeichen
werden fortlaufend neu nummeriert.
Seit dem Jahr 2008 - mit Beginn der vierten periodischen Überprüfung, werden im
Rahmen dieser Arbeiten (beginnend im Grenzabschnitt VI und VIII) die
Grenzzeichen sukzessive mit den neuen Nummern an den Grenzzeichen versehen.
Im Jahre 2011 wurden diese Arbeiten für den gesamten Grenzabschnitt X
durchgeführt.
Was sich bei der Grenzzeichen-Beschriftung ab dem Jahr
2011 bei uns geändert hat...
Wie bereits erwähnt, erfolgt die Nummerierung der
Nebensteine ab dem
Hauptgrenzzeichen fortlaufend. Auch erhalten die Steine keine rote Kappe mehr,
sie bleiben weiß mit schwarzer Beschriftung bzw. Markierung.
direkte und indirekte Grenzsteine:
Ein Großteil der Grenzmarken sind direkte Grenzsteine, welche auf österreichischer Seite
die Initiale Ö, auf tschechischer Seite ein
C aufgemalt haben.
Befindet sich allerdings der Grenzverlauf in der Mitte eines Grenzweges oder
eines Grenzgewässers, so wird im Normalfall die Staatsgrenze indirekt durch 2
Grenzzeichen, auf beiden Seiten (am Wegrand oder am Ufer) gegenüberstehend,
vermarkt. Sie sollen auf die in der Mitte des Weges oder des Gewässers verlaufende
Grenze hinweisen, wobei auf jedem Nebenstein nur jene Initiale (Landeskennung)
angeschrieben ist, auf dessen Staatsgebiet sich das Grenzzeichen befindet.
siehe auch
==► Grenzzeichenpaar
Landschaftlich oder landwirtschaftlich bedingt sowie aufgrund bereits vorhandener
Grenzsteine, können diese aber auch nur auf einer Seite oder einmal auf
österreichischem, dann wieder auf tschechischem Boden stehen.
Hauptsteine:
Auf der Seitenfläche in Blickrichtung zum Folgestein
befindet sich oben mittig die
römische Zahl des Grenzabschnitts,
darunter die fortlaufende Hauptstein-Nummer. Auf der
linken, Tschechien zugewandten Grenzsteinfläche befindet sich ein C, auf der
gegenüber liegenden österreichischen Seite ein Ö. Auf der Steinoberseite -
von österreichischer Seite betrachtet - befindet sich mittig ein Zentrierkreuz
von welchem links eine Markierung in die Richtung des vorangegangenen, rechts
eine Markierung zum nachfolgenden Stein weist.
Beispiel: Grenzübergang Schrattenberg - Feldsberg [Valtice],
Hauptstein X 18
Nebensteine:
Auf der Seitenfläche in Blickrichtung zum Folgestein befindet sich links oben
die römische Zahl des Grenzabschnitts, rechts oben die Hauptsteinnummer und
mittig darunter die fortlaufende Nebenstein-Nummer. Die restliche Beschriftung
und Markierung ist ident mit dem Hauptstein.
Beispiel: Grenzübergang Schrattenberg - Feldsberg [Valtice],
Nebenstein X 17
6.
Grenzzeichenpaar:
Haben 2 Grenzzeichen die gleiche Nummer, so
spricht man von einem Grenzzeichenpaar. Als Grund dafür gibt es zwei
Möglichkeiten:
1) zwei indirekte Grenzzeichen
Befinden sich Grenzzeichen im Bereich eines Grenzweges oder eines
Grenzgewässers, in dessen Mitte die Staatsgrenze verläuft, so wird die
Staatsgrenze im Normalfall indirekt durch 2 Grenzzeichen, auf beiden Seiten (am Wegrand oder
am Ufer) gegenüberstehend, vermarkt (gekennzeichnet).
Sie sollen auf die in der Mitte des Weges oder des Baches verlaufende Grenze
hinweisen, wobei auf jedem Nebenstein nur jene Initiale (Landeskennung)
angeschrieben ist, auf dessen Staatsgebiet sich das Grenzzeichen befindet.
Beispiel: Steinabrunn / Garschönthal [Úvaly] Grenzzeichenpaar X/9 auf beiden Seiten eines Grenzweges,
gekennzeichnet als X/9 Ö und X/9 C oder
2) ein indirektes und ein direktes Grenzzeichen
Befinden sich Grenzzeichen am Beginn oder am Ende eines Grenzweges oder eines
Grenzgewässers, in deren Mitte die Grenze verläuft, wo es zu einem
Übergang indirekt / direkt bzw. direkt / indirekt vermarktem Grenzverlauf kommt,
so unterscheiden sich diese nur durch ihre Initiale.
Beispiel: Herrnbaumgarten / Schrattenberg / Garschönthal [Úvaly] Grenzzeichenpaar X/10,
wo der gemeinsame Grenzweg in eine
direkt vermarkte Staatsgrenze
übergeht. Dabei ist der Hauptstein
X/10 Ö (ein indirekter Grenzstein auf
österreichischem Staatsgebiet) nur mit der
Initiale Ö, der
folgende Grenzstein
X/10 (ein direkt vermarkter Grenzpunkt im Grenzverlauf) mit den Initialen Ö und C
angeschrieben.
Sichtstangen
nennt man die rot-weiß-roten Metallstangen, welche früher auch aus Holz
gefertigt wurden. Sie sind eine innerstaatliche Kennzeichnung unserer
Staatsgrenze.
Die Stangen stehen auf österreichischem Staatsgebiet und häufig in der Nähe von
Grenzzeichen, damit man sie - vor allem bei höherem Bewuchs - leichter in der
Landschaft findet. Die Sichtstangen liegen in der Zuständigkeit des BM.I
(Bundesministerium für Inneres) bzw. der SiD (SicherheitsDirektion (Polizei)).
... Übersicht der Grenzabschnitte und
Grenzsteine (aktualisiert am 10. September 2019)
entlang der österreichisch - tschechischen
Staatsgrenze (Schrattenberg - Katzelsdorf - Reintal - Bernhardsthal - Rabensburg - Hohenau)
und
der österreichisch - slowakischen Staatsgrenze
(Hohenau),
~110 kb
Ein großes Dankeschön Hr. Amtsrat Ewald Mayer (*
17.2.1954; † 9.7.2011) vom ‚Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen Abt. 12,
Internationale Angelegenheiten, Staatsgrenzen’ dem ich nicht nur das Grenzstein-Datenblatt,
sondern auch sehr viele Informationen zum Verlauf unserer Staatsgrenze
verdanke. Zu der geplanten gemeinsamen Begehung unserer Staatsgrenze im Raum
Bernhardsthal ist es leider nicht mehr gekommen.
Herr Dipl.-Ing. Helmut Meissner, Leiter der gemischten technischen Gruppen der
„Ständigen Österreichisch-Tschechischen Grenzkommission”, war bereits so nett und
hat sich mir als neue Ansprechperson „in Sachen Staatsgrenzzeichen” angeboten.
Ihm verdanke ich die ersten Details zur neuen Grenzvermarkung.
Aus dem Nachlass von Franz Huber (№ 74) erhielt ich 2013 die den Zöllnern für die
Grenzkontrolle zur Verfügung gestandenen Pläne des Grenzverlaufs.
11-er Stein …
Der „11-er Stein” ist eine österreichische
Grenzsäule mit der Nummer XI.
Sie befindet sich in der Nähe der Bernhardsthaler Erlwiesen, wo die
Thaya
für 19,4 km zum Grenzfluss zwischen Österreich und Tschechien wird.
Auf der zur Thaya schauenden Seite ist das Datum 16. VII 1920 zu lesen, der Tag an dem der
Vertrag von Saint-Germain, der die Auflösung der k.u.k. Doppel-Monarchie Österreich-Ungarn
und die Bedingungen für die neue Republik Österreich regelt, in Kraft trat.
das Dreiländereck Österreich - Tschechien - Slowakei …
befindet sich im Gemeindegebiet von Hohenau beim österr.
Grenzstein XI | 6
| 1, in Tschechien beim „Soutok” -
Grenzstein XI | 6 | 2 und in der Slowakei bei der Grenzsäule
I | 1 (Österreich - Slowakei),
wo die Thaya in die March mündet.
Eiserner Vorhang - Stacheldraht & Wachttürme
Während für die westliche Bevölkerung Europas einfache Grenzsteine als
Erkennungszeichen der Staatgrenzen genügten, wurden von der kommunistischen
Regierung rund um die östlichen Länder meterhohe Stacheldraht-Zäune und
Wachttürme errichtet. Den ersten „Eisernen Vorhang” gab es bereits 1920, als
sich das junge Russland vom Rest Europas abzusondern begann. Er verlief weit im
Osten, bis hinter Polen und den baltischen Republiken.
Bereits 1945 gab es Anzeichen für einen weiteren „Eisernen Vorhang”,
der diesmal in der Mitte Europas die West-Ost Grenze hermetisch abschließen
sollte.
Meinen Nachforschungen und diversen Literaturen zufolge,
begann man 1948 in Ungarn, 1950 in der Tschechoslowakei und ab 1952 in der DDR mit
dieser Abriegelung des Ostens. Entlang dem Grenzverlauf wurden bis zu 15 km
tiefe Grenzzonen - „unzuverlässige” Personen von dort abgesiedelt - und
direkt an der Grenze rund 50 m breite Grenzstreifen eingerichtet, zu der allein
nur die Grenzwache Zutritt hatte.
Bereits 1950 durfte niemand mehr ohne
besondere Bewilligung die Grenzregion betreten, der „kleine Grenzverkehr” wurde
eingestellt, Hauptgrenzübergänge samt Zollämtern wurden teils geschlossen, teils
mit massiven Sperren geschützt, grenzüberschreitende Nebenwege wurden
abgeschnitten und unpassierbar gemacht.
die Ära Hlavačka
Am 1. November 1950 wurde Ludvík Hlavačka (*1911 †2005),
der „Vater des Eisernen Vorhangs”, Oberst und ein Jahr später Kommandeur der neu organisierten
Grenzwache. Die Lücken zwischen den erst nur an
exponierten Stellen errichteten Zäunen wurden bis 1951 geschlossen und das Netz
mit jedem erfolgreichen Fluchtversuch dichter. Im April 1951 Jahres richtete man
2 spezielle Grenzzonen ein: die verbotene Zone, direkt an der Staatsgrenze
gelegen und bis zu 2 km breit, und den daran anschließenden bis zu 10 km breiten
Grenzstreifen. Es gab drei Zaunreihen, die erste Reihe ein Netz aus
Stacheldraht kaum 2 m hoch, die mittlere stand unter einer Spannung von 3.000
bis 6.000 Volt und die dritte zur Abwehr von Wild, dazwischen immer wieder
Minenfelder. Am 1. Februar 1953 wird Hlavačka zum Generalmajor ernannt. Wegen
diverser Delikte und Erpressungen gegenüber ihm unterstellten Beamtinnen wurde
er 1954/55 zu einem Studium an einer Militärakademie in die Sowjetunion abkommandiert.
kurze Zwischenbemerkung...
Der am 15. Mai unterzeichnete und am 27. Juli 1955 in Kraft getretene
Österreichische Staatsvertrag sah eine 90-tägige Räumungsfrist für den Abzug der
alliierten Truppen vor. Daraus ergab sich das Datum 25. Oktober, wo auch am
späten Nachmittag - knapp vor Ablauf der Frist - die letzten britischen Soldaten
Österreich verließen. Die russische Besatzung war bereits am 19. Oktober
abgezogen.
Der damalige Unterrichtsminister Heinrich Drimmel verordnete nach der
Unterzeichnung des Staatsvertrages (15. Mai 1955) am 25. Oktober an den Schulen
mit dem Hissen der österr. Fahne den „Österreichischen Unabhängigkeitstag” (auch
„Tag der Flagge” od. „Flaggentag”) zu feiern.
Weil aber am 25. Oktober noch alliierte Soldaten im Land sein durften und man
erst am 26. Oktober „endgültig frei” gewesen sei, beschloss man am 11. September
1956 den 26. Oktober als „Tag der (österr.) Fahne” an den Schulen zu begehen.
Begründung war nicht mehr der Abzug der alliierten Soldaten, sondern die
Unterzeichnung der immerwährenden Neutralität. So feierten Schüler und
Schülerinnen von 1956 bis 1964 den „Tag der Fahne”.
Am 25. Oktober 1965 erklärte man den 26. Oktober zum Nationalfeiertag, 1967
wurde der Nationalfeiertag zum arbeitsfreien Tag für alle ÖstereicherInnen.
... zurück zum Thema
Nachdem ab 1955 auf österreichischer Seite keine sowjetische Besatzungsmacht den
Osten „beschützte”, begann man die Grenzen strenger zu bewachen.
Nach einem Jahr Sowjetunion wurde Hlavačka zum Stellvertreter des
Innenministers, als Verantwortlicher zum Schutz der Grenzen ernannt. Allein
entlang der bayrischen Grenze wurden unter ihm 60 grenznahe Dörfer dem Erdboden
gleichgemacht, vermutlich „verdanken” wir ihm auch die Zerstörung des
Katzelsdorfer/Feldsberger Jagdschlössls „Salettl”.
Bereits 1951 begann das tschechoslowakische Regime die Grenzbezirke zu
Österreich in drei hintereinander gestaffelte Zonen zu teilen: • Von
österreichischer Seite gesehen kam erst die „Verbotszone”
[zakázané pásmo], ein vollkommen entvölkertes Niemandsland, das nur von Soldaten
der Grenzwache oder von rigide überprüften Personen, und dann auch nur unter
Bewachung durch die Grenzwache, betreten werden durfte. Begrenzt wurde diese
Zone auf der einen Seite durch die meist „grüne”, also allein durch Grenzsteine
oder Gewässer markierte Staatsgrenze zu Österreich, während ihre innere Grenze,
die maximal 2 km von der Staatsgrenze entfernt verlief, durch mehrfache und
zeitweise mit Starkstrom und Minenfeldern zusätzlich gesicherte Drahthindernisse
(Zäune, Stachelbandrollen, etc.) schier unpassierbar gemacht wurde. • Die
daran anschließende „Grenzzone” [hraničné pásmo] war
in der Regel 6 km breit und durfte nur von „politisch zuverlässigen Personen”
bewohnt (andere wurden Schritt für Schritt ausgesiedelt) bzw. nur mit einer
Sondererlaubnis betreten werden. • Der verbleibende Rest eines
tschechoslowakischen Grenzbezirks hieß „Grenzlandzone”
[pohraničné pásmo]. In den Zügen und Bussen, die diese Zone passierten, wurden
die Passagiere sorgfältig überprüft. Personen, die an Haltestellen und Bahnhöfen
in einer Grenzzone ausstiegen, wurden oftmals unmittelbar nach dem Aussteigen von
der Grenzwache angehalten.
Zudem waren die Grenzüberwachungsanlagen der jeweiligen landschaftlichen Situation
angepasst - so unterschieden
sich Grenzgebiete mit Gewässern, Auwäldern und Hochwasserschutzdämmen wie an
Thaya oder March gelegen, sehr deutlich von den westlich gelegenen
„grünen” Grenzen, wie z.B. zwischen Laa an der Thaya und Unter-Retzbach - bzw.
wurden sie (wie in Folge zu lesen) stets technischen und abschreckenderen
Weiterentwicklungen angepasst. (Quelle: Stefan Karner)
Da bis zum Staatsvertrag im Jahre 1955 ein Teil von Oberösterreich sowie
Niederösterreich und Burgenland der sowjetischen Besatzungszone angehörte, war
den meisten tschechoslowakischen Flüchtlingen - trotz waghalsiger und scheinbar
gelungener Flucht auf österreichisches Gebiet - das Glück nur kurze Zeit hold.
Die sowjetische Besatzung, welche von österreichischen wie auch von
tschechoslowakischen Agenten Informationen bezog, nahm sie in Haft, deportierte
sie zurück in die Tschechoslowakei, wo ihnen bei einem Prozess mehrjährige
Gefängnis- und hohe Geldstrafen auferlegt wurden.
1956 sah es kurzzeitig fast so aus, als würde man den Eisernen Vorhang wieder
wegnehmen, dabei wurden die Wachttürme nur um einige hundert Meter ins
Landesinnere versetzt, um die zur Flucht geeigneten Stellen besser kontrollieren
zu können. Das dadurch entstandene Gebiet zwischen Grenze und Stacheldraht war
militärisches Sperrgebiet und wurde fälschlich oft als
„Niemandsland” bezeichnet, was wiederholt zu peinlichen und für die Übertreter der
Staatsgrenze zu recht folgenschweren Grenzverletzungen führte.
2. kurze Zwischenbemerkung... „der Ungarische Volksaufstand”
Mit dem
Ungarischen Volksaufstand versuchten die Ungarn im Oktober 1956, sich von
der sowjetischen Unterdrückung zu befreien.
Er begann am 23. Oktober 1956 mit einer Großdemonstration in Budapest und endete
am 4. November 1956 durch den Einmarsch der Roten Armee.
Insgesamt flohen über 200.000 Ungarn ins westliche Ausland, mehr als 70.000 davon über die
Brücke
von Andau, die über den Einser-Kanal führt.
... und jetzt wieder zurück zum Thema
Nach dem Ungarn-Aufstand 1956 wurden die Grenzsperren noch sicherer und in 5
Zonen gegliedert: Auf den Stacheldraht folgten ein 1½
Meter breiter Minengürtel, danach ein etwa 5 Meter breiter, sorgfältig
beackerter Streifen, auf dem sich im Falle einer Flucht die Spuren des
Flüchtenden nachvollziehen ließen, dann nochmals eine 1½
Meter breite Zone, die mit Leuchtraketen verbundenen Stolperdrähten verspannt
war und schließlich noch ein weiterer Stacheldrahtverhau.
Die mit einem alarmauslösenden Draht versehenen und nur von den Grenzpatrouillen
befahrenen Wege entlang dem Grenzverlauf nannte man Signalká (Patroillenweg).
Nach ausländischen Protesten wurde 1965 die Stromzufuhr zum elektrischen Zaun
abgestellt. Hlavačkas letztes Opfer fand man am 22. Dezember 1965 im Raum der
Brigade Eger, Břetislac Funiok, einen erst 17 Jahre alten Burschen.
1970 wurde der ursprüngliche elektrische Drahtzaun durch die weiter im
Landesinneren stehende Signalwand (-zaun) ersetzt, die sehr empfindlich auf jede
Berührung reagierte. Straßensperren bekamen tiefere Betonfundamente, die
Stahlrohrschranken hatten als Kern ein einbetoniertes Tau, …
Die Grenze Oberösterreichs zu Tschechien hat eine Länge von 122 km,
Niederösterreich zu Tschechien 240 km,
Niederösterreich und Burgenland zur Slowakei 91 km
und Burgenland zu Ungarn eine Länge von 366 km.
Quellen:
Wikipedia- Österreichische Grenzübergänge in die Nachbarstaaten
(abgerufen am 18. Juli 2015); Stefan Karner - Halt! (Buch, 2013),
Forum Oberösterreichische Geschichte (abgerufen am 18. Juli 2015).
Skizze: Tschechoslowakisches Grenzabsperrungs-System
Quelle:
U.S. Army Center of Military History - Seite 200, Figure 13 /
European Green Belt Initiative (pdf), page 3.
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